Neuanschluss & Stilllegung

Neuanschluss & Stilllegung von Hausanschlüssen
Bitte beachten Sie: In der Regel ist vor der Herstellung von Hausanschlüssen die Eingabe und Genehmigung eines Entwässerungsplanes erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab einen Termin bei uns zu vereinbaren, um die Anforderungen und Details für Ihr Vorhaben zu erörtern. Auch die genaue Lage Ihres Kanalanschlusses muss vorher abgestimmt werden, da nicht an jeder Stelle ein Anschluss an den öffentlichen Kanal möglich ist. Bitte nehmen Sie daher unbedingt und in Ihrem eigenen Interesse im Vorfeld mit uns Kontakt auf, um teure Fehlplanungen zu vermeiden.
Die Anbindung oder Stilllegung des Kanalanschlusses muss mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Herstellungstermin bei den Stadtwerken beauftragt werden. Dazu füllen Sie bitte das nachfolgend zur Verfügung gestellte Auftragsformular aus.
Sobald wir das von Ihnen vollständig ausgefüllte Auftragsformular erhalten haben, planen wir Ihren Auftrag in unsere laufenden Baumaßnahmen ein und stimmen einen möglichen Herstellungstermin mit Ihnen ab.
Neubau, Reparaturen und Änderungen der Kanalleitungen und Schächte auf dem Privatgrundstück sind vom Grundstückseigentümer auszuführen und zu bezahlen. Kosten, die im öffentlichen Grund anfallen, bezahlen die Stadtwerke. Genaueres hierzu regelt § 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).
