Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Stadtwerke Geretsried Kommunalunternehmen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.stadtwerke-geretsried.de/.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 6.5.2026 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 6.5.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadtwerke Geretsried Kommunalunternehmen
Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Geretsried

Blumenstraße. 16
82538 Geretsried

Telefon: 08171 9802-0
E-Mail: info@stadtwerke-geretsried.de

Vorstand: M.A., Dipl.-Ing. Jan Dühring

Vorsitzender des Verwaltungsrates: Michael Müller (1. Bgm. der Stadt Geretsried)

http://www.stadtwerke-geretsried.de/kontakt/

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 08041 / 505-0

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

– Einige Bilder und Grafiken, die noch keine Alternativtexte enthalten
– PDF-Dokumente, die teilweise nicht barrierefrei aufbereitet sind
– Möglicherweise unzureichende Kontrastverhältnisse in bestimmten Bereichen
– Einzelne Formulare und interaktive Elemente, die noch nicht vollständig tastaturbedienbar sind

Evaluationsmethode

Grundlage war eine Selbstbewertung der Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der BITV 2.0.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.05.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.05.2026 überprüft.