Dichtigkeitsprüfung

Die Dichtigkeit der privaten Kanäle und Schächte auf dem Privatgrundstück ist entweder bei erstmaliger Herstellung, aus sachlichem Grund bei nachgewiesener Undichtigkeit oder unabhängig davon satzungsgemäß alle 20 Jahre vom Grundstückseigentümer nachzuweisen.
Sie wurden von uns aufgefordert, eine Zustandserfassung und Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen und Schächten auf Privatgrund vornehmen zu lassen und die Nachweise dafür bei uns einzureichen?
Hier finden Sie die Liste mit den bei den Stadtwerken Geretsried aktuell zugelassenen Fachfirmen für die Durchführung der Zustandserfassung und Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen und Schächten auf Privatgrund. Die Befahrungen dieser Firmen werden von den Stadtwerken ohne weitere Prüfung der fachlichen Eignung anerkannt.
